Mit 1. Juli gilt für Kampfhunde der Hundeführschein
Mit 1. Juli ist der Führschein für sogenannte Kampfhunde in Wien Pflicht. Der Auftrag an uns nach der Volksbefragung war ganz klar: 89 % der Wienerinnen und Wiener haben sich dafür ausgesprochen, dass es künftig für bestimmte Hunde einen verpflichtenden Führschein geben soll. Gerade diese Hunde machen oft Angst, von ihnen verursachte Verletzungen sind leider oft schwerwiegend und es ist wohl für alle ein beruhigendes Gefühl, zu wissen, dass ein Kampfhundebesitzer künftig eine besondere Qualifikation mit seinem Hund hat, wenn er damit in der Stadt unterwegs ist. Kontrolliert wird die neue Regelung von der Wiener Polizei in enger Kooperation mit der MA 60, dem Veterinäramt der Stadt Wien.
Die MA 60 versteht sich dabei vor allem als Partner aller HundehalterInnen in Wien. Als Fachdienstelle für alle Tierschutzagenden der Stadt ist sie bestens vorbereitet, die neuen Regelungen umzusetzen und wird ihren Beitrag dazu leisten, dass der verpflichtende Hundeführschein in der Praxis erfolgreich funktioniert.
Auch der zweite Kooperationspartner, die Wiener Polizei, ist bestens gerüstet. Wiens Polizisten wurden für diese neue Aufgabe geschult. Im Zweifelsfall werden die ExperteInnen der MA 60 herangezogen, mit denen künftig auch Schwerpunktkontrollen geplant sind. Im Rahmen dieser werden neben dem Hundeführschein natürlich auch Leinen- und Beißkorbpflicht als auch das Chippen kontrolliert.
Wien folgt mit dem Hundeführschein internationalen Beispielen
Wien folgt mit dem Führschein für bestimmte Hunde auch internationalen Beispielen wie etwa Deutschland, wo alle bis auf zwei Bundesländer ähnliche oder strengere Regelungen haben.
In Dänemark werden mit 1. Juli indes 13 Hunderassen verboten. Konkret sind dort ab heute Zucht und auch Verkauf von Pitbull, American Staffordshire & co verboten. Für Kampfhunde, die vor dem 1. Juli gekauft wurden, gelten verschärfte Haltungsvorschriften wie Maulkorb und kurze Leine. Welpen, die nach dem Stichtag 17. März geboren sind und bis morgen nicht verkauft sind, müssen eingeschläfert oder ins Ausland verkauft werden.
In Wien müssen Besitzer von Kampfhunden eine Prüfung ablegen, bei der sie zeigen, dass sie ihr Tier im Griff haben, wenn sie mit ihm auf öffentlichen Plätzen und Parks etc unterwegs sind. Die Mehrheit der Wienerinnen und Wiener steht hinter unserer Maßnahme für ein besseres Miteinander in der Stadt. Wir bekommen immer wieder Meldungen über Vorfälle in Hundezonen und Parks, wo Kampfhunde kleinere Hunde attackieren und diese schwer verletzt werden.
5 % der Hunde in Wien verursachen rund 25 % der Bisse
Betroffen von der neuen Regelung sind jene Hunde, die eine große Bisskraft haben und deren Bisse oft zu schwerwiegenden Verletzungen führen. Über diese Hunde gibt es bei der Tierschutzombudsstelle häufig Beschwerden und sie landen nach Unfällen verstärkt als auffällige und aggressive Hunde in den Tierheimen.
Die nun vorliegende Liste der betroffenen Hunde wurde in einer Verordnung festgelegt. Es betrifft Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Español, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pitbullterrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff). Der Führschein gilt auch für Mischlinge.
Diese Hunde machen insgesamt knapp fünf Prozent aller in Wien gehaltenen Hunde aus. Diese nicht einmal fünf Prozent sind allerdings für fast 25 Prozent aller Hundebisse verantwortlich.
Mehr Möglichkeiten für die Polizei – Sofortabnahme in Gefahrensituationen
Die Pläne zum verpflichtenden Hundeführschein enthalten auch verbesserte Möglichkeiten der Polizei zum Einschreiten und verschärfte Strafbestimmungen. Durch das in Zukunft verpflichtende Mitführen des Hundeführscheins ist es für die Polizei wesentlich einfacher festzustellen, ob der sichere Umgang mit dem Hund gewährleistet ist.
Wird ein Hundehalter nach Inkrafttreten der neuen Reglung mit einem Kampfhund ohne Hundeführschein aufgegriffen, werden hohe Verwaltungsstrafen ausgesprochen.
Bei HundehalterInnen ohne Hundeführschein in Gefahrensituationen kann der Hund auf Veranlassung der Polizei sofort und dauerhaft abgenommen werden.
Voraussetzungen für die Prüfung zum Hundeführschein
- Das Mindestalter des Hundes muss zum Zeitpunkt der Prüfung sechs Monate betragen
- Der Hund muss gechippt sein
- Für den Hund muss aktuell die Hundeabgabe entrichtet sein
- Für den Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro abgeschlossen sein
Beißkorbpflicht während der Übergangsfrist bis Juni 2011
Der Hundeführschein ist innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Aufnahme der Hundehaltung zu absolvieren. Für hundeführscheinpflichtige Hunde, die bereits vor dem 1. Juli 2010 in Wien gehalten wurden, gilt eine Übergangszeit bis 30. Juni 2011. Bis zur positiven Absolvierung des Hundeführscheins müssen die Hunde an öffentlichen Orten stets einen Beißkorb tragen.
So melden Sie sich für den verpflichtenden Hundeführschein an
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt beim Veterinäramt der Stadt Wien, Magistratsabteilung 60, 1030 Wien, Karl-Farkas-Gasse 16, Tel 01/4000 8060.
Die Anmeldung hat persönlich zu erfolgen, der Hund ist mitzubringen.
Bei der Anmeldung ist schriftlich zu bestätigen, dass man über die geforderte Verlässlichkeit verfügt und nicht einschlägig vorbestraft ist. Der Hundebesitzer muss mindestens 16 Jahre alt sein. Ein Antreten zur Prüfung ist zudem nur dann möglich, wenn der Hund gechippt und registriert ist. Die Aufwandsentschädigung für HundeführscheinprüferInnen beträgt € 25.
Die Prüfung kann nur einmal wiederholt werden. Sollte beim zweiten Antreten die Prüfung ebenfalls nicht bestanden werden, so wird der Hund von der Behörde abgenommen und wird für verfallen erklärt.
Auch der Hund bekommt eine Karte
Nach positiver Absolvierung der Hundeführscheinprüfung, die aus theoretischen und praktischen Teil besteht, erhalten die HundehalterInnen einen provisorischen Hundeführschein. Der endgültige Hundeführschein (als Plastikkarte) wird dann mit der Post zugesandt, ebenfalls auch eine Hundekarte, auf der Rasse und Chipnummer des Hundes vermerkt sind. Personen, die den Hundeführschein positiv absolviert haben, können auch hundeführscheinpflichtige Fremdhunde an öffentlichen Orten führen, sofern sie für diese Hunde eine Hundekarte mitführen. Hundeführscheinpflichtige Hunde aus anderen Bundesländern oder aus dem Ausland müssen in Wien an öffentlichen Orten mit einem Maulkorb versehen sein. Werden sie länger als ein Monat in Wien gehalten, so ist auch mit diesen Hunden innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Haltung der Hundeführschein zu absolvieren.
Resozialisierungsprogramm für Problemhunde
Zur Entlastung in Bezug auf den Umgang mit sogenannten Kampfhunden, initiiert die Stadt Wien außerdem in Kooperation mit dem Wiener Tierschutzverein ein Pilotprojekt. So wird die Tierschutzombudsstelle Wien gemeinsam mit dem Tierschutzverein unter wissenschaftlicher Begleitung ein Resozialisierungsprogramm für diese Hunde erstellen.
Schon über 5.000 AbsolventInnen des freiwilligen Hundeführscheins
Grundlage für den verpflichtenden Hundeführschein ist der 2005 eingeführte freiwillige Hundeführschein, der unter der Federführung von Tierschutzombudsmann Hermann Gsandtner entwickelt wurde.
Alleine im Juni haben 600 HundebesitzerInnen die Prüfung abgelegt. Das sind zehn Mal so viele, wie im Monatsdurchschnitt des Vorjahres. Seit der Einführung im Jahr 2006 haben bereits über 5.000 Wiener HundebesitzerInnen freiwillig die Hundeführschein-Prüfung absolviert. Das zeigt sehr deutlich, dass die Wiener HundehalterInnen ihrer Verantwortung sowohl dem Tier als auch den MitbürgerInnen gegenüber in einem hohen Ausmaß nachkommen. Für ein möglichst reibungsloses Zusammenleben zwischen Mensch und Hund in der Großstadt wollen jedenfalls weiterhin möglichst viele HundebesitzerInnen motivieren, die Prüfung abzulegen.
Umfassendes Angebot, damit möglichst alle HundehalterInnen einen Hundeführschein ablegen
Bei vielen Tierschutzgroßveranstaltungen (z.B. “Spiel und Spaß mit Hunden” am 26.9.2010, Prater Hauptallee nähere Infos: www.tiere.wien.at sowie www.tieranwalt.at) können HundebesitzerInnen den freiwilligen Hundeführschein gratis ablegen. Zusätzliches Benefit: Sie ersparen sich ein ganzes Jahr lang die Hundeabgabe und erhalten die Wiener Hundebox. Außerdem besteht das Angebot, den Hundeführschein jeder Zeit nach Vereinbarung mit den HundeführscheinprüferInnen gegen eine Gebühr von 25 Euro abzulegen.
Wer sich einen Hund aus dem Wiener Tierschutzhaus holt, hat ebenfalls die Möglichkeit, den Hundeführschein gratis abzulegen. Darüber hinaus veranstaltet die Tierschutzombudsstelle Wien Infoworkshops zum Hundeführschein im Wiener Tierschutzhaus, die sehr erfolgreich laufen. Nähere Informationen unter www.tieranwalt.at oder 01 31800 76 – 75079.
Alle Infos auf www.tiere.wien.at
































