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MA 48 im Grosseinsatz bei der Splitteinkehrung

Die MA48 kehrt den Streusplitt von Wiens StrassenMit über 800 Straßenkehrern und dem gesamten Fuhrpark mit 80 Kehr- und Waschmaschinen ist die MA 48 derzeit im Großeinsatz: mit Hochdruck wird in diesen Tagen an der Splitteinkehrung auf Wiens Straßen gearbeitet. Die ausgebrachten Splittmengen konnten im Bereich der MA 48 durch die Modernisierung des Winterdiensts und die Umstellung auf Feuchtsalztechnologie in den letzten Jahren deutlich reduziert werden. Die MA 48 kehrt den Splitt feucht ein, wobei der Staub mit Wasser oder Sole gebunden wird und so die Staubbelastung minimiert wird. Auch die privaten Partner der Stadt Wien sind nun mit dem Einkehren beschäftigt.

Hauseigentümer für Einkehrung auf Gehsteigen zuständig

Zur Reduktion der Staub-Belastung sieht die Wiener Winterdienst-Verordnung ein rasches Einkehren des Streusplitts dann vor, wenn er für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer nicht mehr erforderlich ist. Für das Entfernen des Streusplitts von Gehsteigen sind nach den kalten Wintertagen die privaten Hauseigentümer verantwortlich – und diese Pflicht wird ab Mitte der Woche von den WasteWatchern kontrolliert werden. Übrigens ist das Kehren des Splitts vom Gehsteig auf die Straße nicht erlaubt.

Wohin mit dem alten Splitt?

Splitt bis zu einer Menge von 1 Kubikmeter kann auf den 19 Mistplätzen der MA 48 gratis entsorgt werden, größere Splittmengen sind einem befugten Entsorger zu übergeben. Die Mistplätze haben von Montag bis Samstag von 7 bis 18 Uhr geöffnet, der Mistplatz in der Percostraße 2 in Wien-Donaustadt auch am Sonntag von 7-18 Uhr.

Info zu Wiens Mistplätzen unter: http://www.wien.gv.at/umwelt/ma48/entsorgung/mistplatz/index.html

  • Herbert Obermair

    Sehr geehrte Frau Stadträtin,

    DANKE, dass sie sich sehr um die Feinstaubreduktion in Wien bemühen.
    Wie ich aus der Umweltmedizin weiss, nimmt besonders die Lungenerkrankung COPD rapide zu.

    Erlauben sie mir bitte dennoch eine praktische Überlegung, was die Einkehrverpflichtung betrifft.Diese stützt sich nämlich gegenständlich auf den sog. Haus- oder Grundeigentümer.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Miteigentümer unseres Hauses Streusplitt einkehrt.
    Die rechtliche Auslegung ist da meines Erachtens schwammig, denn die zahlreichen, splittstreuenden Firmen (in der Regel der Reinigungsdienst des Hauses) sind so gesehen NICHT einkehrverpflichtet.
    Wer ist nun für die Reduktion des Feinstaubes vor unserer Haustür verantwortlich ?
    Herzliche Grüsse,
    Herbert Obermair

  • http://www.entsorgung.de Franziska

    Das gemeine ist, dass die Mieter meistens für die Einkehrungen heran gezogen werden, genau so wie die Räumpflicht im Winter.

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