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Fallbeispiele aus dem Leben der WasteWatcher

Die WasteWatcher wurde in den letzten Jahren mit zahlreichen Fällen konfrontiert, in denen sich die Bürgerinnen und Bürger nicht an die Sauberkeitsspielregeln gehalten haben. Für das große Engagement der gesammten Truppe hat sich auch Wiens Bürgermeister, Michael Häupl, gestern im Rahmen der 3 Jahres Jubiläumsfeier bei den vollzählig vertretenen Waste Watchern bedankt:

Fallbeispiel 1)
Die WasteWatcher beobachteten einen Hundebesitzer im Wieden, dessen Hund in eine Baumscheibe kotete. Nachdem der Mann weiterging, ohne den Kot unverzüglich aufzuheben, wurde er von den Beamten angesprochen und über das Reinhaltegesetz aufgeklärt. Der Mann verweigerte aber die Ausweisleistung, meinte der Kot sei zu dünn zum Aufheben und außerdem zahle er sowieso Steuern. Er forderte die Beamten auf, ihn anzuzeigen und ging in sein Wohnhaus, wobei er den Beamten die Türe zuschmiss. Nachdem die Beamten anläuteten, öffnete der Mann und beschimpfte wieder die Beamten. Diese sprachen eine Anzeige aus, die mit 320,- rechtskräftig abgeschlossen ist.

Fallbeispiel 2)
Ein Mann trank in einem Park im 2. Bezirk aus einer Bierdose. Er warf die Dose auf die Grünfläche.
Ein WasteWatcher beobachtete die Situation und führte eine Amtshandlung durch. Der Mann war nicht sehr einsichtig und hob auch nur sehr zögerlich die Dose wieder auf. Da er das ausgestellte Organmandat von 36,- nicht einbezahlte, musste Anzeige erstattet werden. Rechtskräftige Strafe von 150,- für eine leere Bierdose.

Fallbeispiel 3)
Zwei Überwachungsorgane beobachten einen Mann, der um 2 Uhr Früh bei den Stadtbahnbögen Müllsäcke eines Lokales neben die Altpapiercontainer ablagerte. Die Organe stellten sich vor und erklärten das Reinhaltegesetz. Der Mann bekam eine Anzeige, die mit 200,- rechtskräftig abgeschlossen wurde. Die Müllsäcke musste er wieder mitnehmen.

Fallbeispiel 4)
Im 11. Bezirk erwischten die WasteWatcher einen Mann, der vor einer Parkanlage den Lichtmasten illegal plakatierte. Der Herr war nicht einsichtig, entfernte aber nach Aufforderung die Plakate. Da er bereits einmal angezeigt wurde, bekam er diesmal EUR 150,- Strafe.

Fallbeispiel 5)
Ein Mann stellte in Ottakring einen Einkaufswagen neben Müllcontainern ab. Er verweigerte die Ausweisleistung, zeigte sich nicht einsichtig und wurde bis zur Wohnungstüre begleitet. Die Organe hätten ihm ein Organmandat mit EUR 36,- übergeben, wenn er sich gesetzesgemäß ausgewiesen hätte. Da er aber weiterhin die Ausweisleistung verweigerte und auch noch sagte, sie sollen ihn anzeigen, wurde Anzeige erstattet. EUR 220,- rechtskräftige Strafe.

Fallbeispiel 6)
In der Donaustadt wurden die WasteWatcher auf eine große Verunreinigung bei einer Altstoffsammelinsel aufmerksam. Bei der Untersuchung der Müllsäcke wurden eindeutige Beweisstücke des Verursachers gefunden. EUR 220,- rechtskräftige Strafe.

Fallbeispiel 7)
Eine Hundebesitzerin aus dem 10.Bezirk wurde wegen des Nichtentfernens von Hundekot angehalten, sah jedoch das Delikt nicht ein und wollte über das ausgestellte Organmandat verhandeln. Da die Dame das Mandat nicht einbezahlte und auch der Hundekot im Zuge der Amtshandlung nicht aufgehoben wurde, musste Anzeige erstattet werden. Rechtskräftig abgeschlossen mit 320,-

  • Rudolf Boehm41

    Hallo wie sieht es aus mit der Überwachung von Personen die ihre Hunde ohne Leine und Beisskorb frei laufen lassen so gesehen am Vor. und Nachmittag beim Unteren Mühlwasser vom Binsenweg-Kanalstrasse in Wien 22

  • http://www.ullisima.at Ulli Sima

    Die Leinen- und Beisskorbpflicht wird von der Polizei kontrolliert! Derzeit werden Schwerpunktkontrollen durchgeführt.

  • Herbertgreiner

    Fallbeispiel 9)
    Im Rathaus ging eine Zahlung von 1,4 Milliarden Euro ein die die Finanzstadträtin willkürlich verzockte hätten die W iener und Innen bei den letzten Wahlen die rote Geldverschwendungsmaschine aus dem Rathaus gejagt hätten wir alle uns diese Waste und Parkclowns erspart

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