Expertenrunde zum Thema Hundeführschein
Mehr als spannend war unsere heutige Fachtagung zum Thema Kampfhundehaltung in der Großstadt. Wir haben dazu Experten aus Berlin und Hamburg eingeladen, die schon seit Jahren strenge Regelungen zu diesem Thema haben. Wir wollten uns ihre Erfahrungen, die Diskussionen und die Erfolge anschauen. Ausschlaggebend für die neuen Regelungen in vielen deutschen Bundesländern waren tragische Vorfälle mit tödlichem Ausgang nach einer Kampfhundeattacke.
So gibt es in Berlin seit 2000 strenge Vorschriften für 10 Hunderassen und deren Kreuzungen. Besitzer von Pit-Bull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Tosa Inu müssen ihre Hunde bei der Behörde melden, danach müssen sie ein Führungszeugnis, einen Sachkundenachweis und einen Wesenstest für den Hund vorlegen. Die Bisszahlen sind seit Einführung der gesetzlichen Regelungen dramatisch zurückgegangen: Gab es beim Pit-Bull beispielsweise 1999 noch 277 Vorfälle, waren es im Jahr 2009 nur noch 20. Ähnlich beeindruckend der Rückgang beim American Stafforshire Terrier von 209 im Jahr 1999 auf 47 im Jahr 2009.
In Hamburg gibt es seit 2006 ein Hundegesetz, das das Halten gefährlicher Hunde verbietet, wer einen solchen halten will, braucht die Erlaubnis der Behörde. Die als gefährliche Hunde definierten Hunde – Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Stafforshire Bullterrier und Bullterrier – müssen stets Maulkorb und Leine tragen. Auch hier sind die Bisszahlen und Vorfälle stark zurückgegangen: wurden im Jahr 2005 noch 205 Menschen und 241 Hunde durch Hunde verletzt, waren es im Jahr 2008 noch 125 verletzte Menschen und 108 Hunde, was einer Halbierung der Bisszahlen gleichkommt.
Für mich waren die Ausführungen der deutschen Experten sehr spannend, gab es doch auch bei ihnen bei der
Einführung der neuen Gesetze sehr wohl auch heftige Debatten und mediale Aufregung. Mittlerweilen aber ist die Mehrheit der Bevölkerung in Berlin und Hamburg absolut zufrieden mit den Regelungen – und die reduzierten Bissfälle sprechen eine deutliche Sprache. Verfassungsklagen gegen die Bestimmungen wurden übrigens in beiden Ländern abgewiesen. In fast allen deutschen Bundesländern gibt es Listenhunde und strenge Regelungen für diese. Auch über die Schäferhunde haben wir diskutiert, der findet sich auf keiner Liste, was die deutschen Experten auch gut begründen: So gibt es eine Statistik wonach zwischen 2004 und 2008 zwar 10 % der Bullterrier, aber nur 1,4 % der Schäferhunde Menschen gebissen haben.
Wir werden auch künftig unsere Erfahrungen mit den deutschen Kollegen austauschen – die Probleme mit Kampfhunden in der Großstadt sind wohl überall sehr ähnlich – und auch die Lösungen sind es. Ich bin überzeugt davon, dass wir in wenigen Jahren ebenfalls eine positive Bilanz unserer Maßnahmen vorlegen können. Überigens haben bisher fast 900 Kampfhundebesitzer in Wien ihren Schein abgelegt, 161 sind derzeit zur Prüfung angemeldet – somit haben wir in Kürze über 1000 Kampfhundeführscheine und das binnen 3 Monate nach der Einführung des verpflichtenden Hundeführscheins, für den sich 89 % der Wiener Bevölkerung bei der Volksbefragung ausgesprochen haben.
































