Nein zur Privatisierung der Daseinsvorsorge!
Wasser ist ein Öffentliches Gut, keine Handelsware!
Über 1 Million Europäerinnen und Europäer haben bereits unterschrieben: für die Stärkung der kommunalen Daseinsvorsorge und gegen die Liberalisierung der Wasserversorgung. Seit Herbst läuft das EU-weite Bürgerbegehren. Ziel waren eine Million Unterschriften, nun werden bis September 2 Millionen angepeilt. Damit soll der Druck auf die EU-Kommission verstärkt werden, die zentralen Bereiche der Daseinsvorsorge, insbesondere die Wasserversorgung, nicht zu liberalisieren und weitere Vorstöße in diese Richtung zu unterlassen. „Die enorme Beteiligung am EU-Bürgerbegehren zeigt, wie wichtig den Menschen in der Union die kommunale Wasserversorgung ist. Wien unterstützt dieses Begehren aktiv und wird auch künftig auf allen Ebenen gegen eine Privatisierung der kommunalen Daseinsvorsorge auftreten“, stellt Wiens Umweltstadträtin Ulli Sima in einem Pressegespräch mit SPÖ-EU-Abgeordneten Josef Weidenholzer und Thomas Kattnig, Internationaler Referent der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten und nationaler Koordinator der Bürgerinitiative fest.
Die EU-Kommission hat in der Vergangenheit schon etliche Anläufe unternommen, um die Daseinsvorsorge zu liberalisieren. So beispielsweise bereits 2004 über die sogenannte Dienstleistungsrichtlinie. Ende 2011 hat die Kommission schließlich ihre Vorschläge für die EU-Konzessionsrichtlinie vorgelegt, die nach heftigen Diskussionen kürzlich im Binnenmarkt-Ausschuss des Europaparlaments mehrheitlich angenommen wurde. EU-Abgeordneter Josef Weidenholzer betonte heute einmal mehr, dass diese Richtlinie zu einer Privatisierung der Daseinsvorsorge durch die Hintertüre führt: “Wasser ist ein lebensnotwendiges Gut, die Wasserversorgung ist in öffentlicher Hand am besten aufgehoben. Zwar konnte das Parlament einige Verbesserungen an der Richtlinie vornehmen – wie zum Beispiel Erhöhung des Schwellenwertes und Verringerung des Anwendungsbereiches. Die Leistungen der Öffentlichen Daseinsvorsorge – insbesondere die Wasserversorgung durch Stadtwerke oder kommunale Zweckverbände – sind aus dem Anwendungsbereich der Konzessionsrichtlinie explizit herauszunehmen.“
Gewerkschaften gegen Privatisierungen der Daseinsvorsorge
Die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten – Kunst, Medien, Sport, freie Berufe (GdG-KMSfB) hat mit den europäischen Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes das EU-weite Begehren initiiert. Thomas Kattnig: „Diese Bürgerbegehren wurden geschaffen, um mehr direkte Demokratie zu ermöglichen, daher darf das Europäische Parlament nicht gegen die Intentionen der ersten erfolgreichen EBI entscheiden.“ Eine Einigung auf EU-Ebene würde Tatsachen schaffen, noch bevor nach Abschluss der Initiative ein Gesetzesakt der Kommission erlassen würde und könnte den Willen der Bevölkerung konterkarieren.
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Entwicklungen auf EU-Ebene ist der Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge vor jeglichen privaten Zugriffen auch Thema bei der Wiener Volksbefragung im März: „Die Wienerinnen und Wiener sind eingeladen, ein starkes Signal zum Schutz der so zentralen Bereiche des Alltags, wie Wasserversorgung, Müllentsorgung oder öffentlicher Verkehr abzugeben“, so Sima.
Wien direkt betroffen: Zusammenarbeit der Kommunen gefährdet!
Ganz zentral ist für Sima in diesem Zusammenhang auch die Zusammenarbeit der Kommunen im Bereich der Daseinsvorsorge. Diese ist in Österreich gelebte Praxis und absolut sinnvoll, auch Wien arbeitet eng mit Nachbargemeinden zusammen und übernimmt Ent- und Versorgungsleistungen. Etliche Gemeinden entlang der I. und II. Hochquellleitung beziehen auch Wasser von der MA 31.Bei der Abwasserentsorgung wiederum entsorgt Wien Kanal heute die Abwässer etlicher Umlandgemeinden wie Perchtolsdorf oder Kaltenleutgeben.
Diese erfolgreiche und im Sinne der BürgerInnen erfüllte Zusammenarbeit ist durch die EU-Richtlinie massiv gefährdet, eine unbürokratische Kooperation im Sinne der BürgerInnen zwischen den benachbarten Kommunen wäre in dieser Form nicht mehr möglich – in vielen Fällen eine europaweite Ausschreibung zwingend. Private Ver- und Entsorger werden in den Markt drängen, gerade für kleine Kommunen wäre die europaweite Ausschreibung ein massiver Aufwand – sicher nicht zum Vorteil für die Bürgerinnen und Bürger. „Es muss auch künftig möglich sein, dass Kommunen füreinander Dienstleistungen erbringen – ohne bürokratische Hürden“, so Sima.
Richtlinie widerspricht Vertrag von Lissabon: Keine Gestaltungshoheit der Kommunen mehr!
Daher heißt es für Sima, Weidenholzer und Kattnig, in den nächsten Monaten alles zu unternehmen, um die so zentralen Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge aus dieser Richtlinie herauszunehmen. Die Richtlinie widerspricht laut Sima auch dem Vertrag von Lissabon, wo in Artikel 14 ganz klar eine kommunale Gestaltungshoheit definiert wurde, um den Bereich der Daseinsvorsorge zu schützen. Kattnig ergänzt: „Die nunmehrige Forderung der EU-Kommission nach Liberalisierung dieser Dienstleistungen ist völlig inakzeptabel und widerspricht dem Primärrecht. Wichtig ist, dass die Bundesregierung die Möglichkeiten des europäischen Rechts nutzt. Auch andere Mitgliedstaaten haben ausschließliche Rechte geschaffen und schützen damit wichtige Interessen wie Wasserversorgung oder Energieversorgung.”
Richtline bringt Regulierung „Ohne Not!“
„Es kommt in diesem Bereich zu einer Regulierung ‚ohne Not‘, sprich es gibt keinen Handlungsbedarf“, so Sima. Denn für Konzessionen bedarf es keines neuen Rechtsrahmens, da die geltenden Verträge genügend Rechtssicherheit bieten. Die Kommission konnte bis heute noch nicht erklären, wozu hier Änderungsbedarf besteht. Die Rechtsprechung des EuGH zeigt dies deutlich: Seit 2000 gab es nur 26 Entscheidungen des EuGH bei Konzessionen – das beweist die geringe Streitanfälligkeit in diesem Bereich. Im Vergleich dazu ist das Vergaberecht, das seit über 40 Jahren durch verschiedene, zeitlich aufeinanderfolgende Richtlinien geregelt wird, nach wie vor eines der umstrittensten Rechtsgebiete, was allein jedes Jahr zu einer Fülle von EuGH-Entscheidungen führt. Somit ist in Sachen Konzessionen nicht ein Mehr, sondern ein Weniger an Rechtssicherheit durch die Richtlinie zu erwarten.
Hintergrundinfos zur EU-Richtlinie:
Worum geht es im EU-Richtlinien-Entwurf?
Schaffung einheitlicher Regelungen für das Instrument der Konzessionsvergabe ( = Konzessionär erhält vom öffentlichen Auftraggeber das Recht zur wirtschaftlichen Nutzung des ihm eingeräumten Rechts)
Bisher: europaweit lediglich die Vergabe von Baukonzessionen geregelt
Konzessionsrichtlinie sieht nun vor, dass Konzessionsvergaben auch im Dienstleistungsbereich (also u.a. auch Wasserlizenzen) europaweit ausgeschrieben werden sollen
ab einem Auftragswert von acht Millionen Euro
wenn mehr als ein Fünftel des Geschäfts außerhalb der eigenen Kommune erbracht wird
Kommunen müssten künftig ihre Leistungen europaweit ausschreiben
ab einem Vertragswert der Konzession von acht Millionen Euro
wenn sie über Stadt- und Gemeindegrenzen hinweg zusammenarbeiten
wenn private Unternehmen an städtischen Dienstleistungen beteiligt sind
und wenn weniger als 80 % des Gesamtumsatzes für die Gemeinden erbracht werden
Wo liegen die Hauptkritikpunkte?
Die Wahlfreiheit der Kommunen wird massiv eingeschränkt
Die bisher gut funktionierende Zusammenarbeit zwischen den Kommunen gerät unter Druck. So erbringt Wien Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge für zahlreiche Anrainergemeinden:
Für viele dieser Leistungen wäre für die Gemeinden künftig eine europaweite Ausschreibungen nötig
Zu erwarten ist zudem ein bürokratischer Vorschriften-Dschungel, der zu mehr Kosten und hohem Aufwand für die Kommunen führt
Der Vergabevorgang soll zusätzlich verrechtlicht werden. Damit entsteht nicht mehr Rechtssicherheit, sondern vor allem eine Einschränkung kommunaler Handlungsspielräume und Selbstverwaltung. Das betrifft vor allem die Gestaltungs- und Kontrollmöglichkeiten in den Kernbereichen kommunaler Daseinsvorsorge (Wasserver- und -entsorgung, Abfall, Energie).
Die Möglichkeit, soziale Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vorzuschreiben sind nicht vorgesehen
Erwägungsgrund in Artikel 11 der Richtlinie: „Wirkliche Marktöffnung“ in den Bereichen der Wasser- Energie- und Verkehrsversorgung
Eine Liberalisierung wichtiger gemeinwohlorientierter Dienstleistungen wie Wasser, Energie, Müll und Verkehr durch die Hintertür droht
Zeitplan
Richtlinie zum ersten Mal vorgelegt – Dezember 2011
am 24.1.2013 im Binnenmarktausschuss abgestimmt – 28 Pro-Stimmen, zehn Gegenstimmen und zwei Enthaltungen
voraussichtlich September Plenum des EP – kann den Entwurf theoretisch noch ablehnen
aber – Kommission, Parlament und Rat werden bis September in „Trilogen“ versuchen, sich auf eine gemeinsame Endfassung der Richtlinie zu einigen
Übergangsregelung für Mehrspartenunternehmen bis 2020
Was will Wien?
Die Wasserversorgung ist eine Leistung der Daseinsvorsorge und sollte daher in öffentlicher Hand sein!
Daher: Leistungen der Daseinsvorsorge ausnehmen!
Im Bereich der Daseinsvorsorge muss es weitreichende Ausschlüsse von der Richtlinie geben. Vor allem die Bereiche der öffentlichen Infrastruktur (Wasserversorgung), der sozialen Sicherheit (Sozialversicherung, Gesundheitswesen), kommunale Dienstleistungen (Abfallbeseitigung, Abwasserentsorgung ), andere sensitive Bereiche müssen vom Anwendungsbereich ausgenommen werden.
Dienstleistungen, die den Grundbedürfnissen der Menschen dienen, dürfen nicht den Marktprinzipien unterworfen werden!
Ziel muss vielmehr ein allgemeiner, qualitativ hochwertiger, flächendeckender und erschwinglicher Zugang zu den öffentlichen Dienstleistungen in ganz Europa sein.
Die in Österreich gesichert funktionierende Siedlungswasserwirtschaft darf zu keinen nachteiligen betrieblichen Änderungen gezwungen werden und bringt daher ihre Interessen über verschiedene Interessensvertretungen (Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach, Österreichischer Wasser- und Abfallwirtschaftsverband, European Federation of National Associations of Water and Wastewater Services, kommunale Verbände, div. Verbindungsbüros u.a.) in die europäische Politik ein.
Die Stadt Wien ist mit all diesen Interessensvertretungen vernetzt und hält darüber hinaus Kontakte zu anderen europäischen PartnerInnen (MEPs anderer Länder, europ. Institutionen wie EGB, etc.) in Bezug auf die geplante Dienstleistungsrichtlinie.
Was kann jede/r Einzelne tun?
Unterschreiben Sie das EU-Bürgerbegehren auf www.right2water.eu für eine starke kommunale Daseinsvorsorge und gegen die Privatisierung der Wasserversorgung. Wenn mindestens eine Million Unionsbürgerinnen und -bürger aus mindestens sieben Mitgliedstaaten unterschreiben, muss die Europäische Kommission einen Rechtsakt zum Thema vorschlagen. Das Instrument der Europäischen Bürgerinitiative gibt es im Zuge des Vertrags von Lissabon seit April 2012.
Teilnahme an der Wiener Volksbefragung vom 7.-9. März 2013: „Die kommunalen Betriebe bieten der Wiener Bevölkerung wichtige Dienstleistungen. Zum Beispiel Wasser, Kanal, Müllabfuhr, Energie, Spitäler, Gemeindewohnbauten und öffentliche Verkehrsmittel. Sind Sie dafür, dass diese Betriebe vor einer Privatisierung geschützt werden?“ – so lautet eine von 4 Fragen bei der Wiener Volksbefragung im März. „Wir wollen damit ein starkes Zeichen setzen für die kommunale Daseinsvorsorge, die top Leistungen zu fairen Preisen für alle Wienerinnen und Wiener bedeutet“, so Sima.




