89 % der WienerInnen für verpflichtenden Hunde-führschein für Kampfhunde
Zeitplan für Umsetzung und Details zum verpflichtenden Hundeführschein für Kampfhund
Verpflichtender Hundeführschein für Kampfhunde ab 1. Juli 2010
Zeitplan zur Umsetzung steht – Übergangsfrist für bestehende Kampfhunde 1 Jahr
Mit überwältigender Mehrheit von 89 % haben die Wienerinnen und Wiener bei der Volksbefragung den Vorschlag eines verpflichtenden Hundeführscheins für Kampfhunde angenommen. „Ich freue mich über die hohe Akzeptanz unseres Vorschlags und wir werden den Hundeführschein für Kampfhunde nun so schnell wie möglich umsetzen. Uns geht es um das friedliche Miteinander zwischen Mensch und Hund in der Großstadt, der Führschein ist sicher ein wesentlicher Schritt dazu. Wir wollen mit dieser Maßnahme Gefahren und auch Ängste minimieren“, so Umwelt-stadträtin Ulli Sima.
Mit 1. Juli soll der verpflichtende Hundeführschein für „Kampfhunde“ in Kraft treten. Bereits am 9. März wird im Gemeinderatsauschuss Umwelt per Initiativantrag die Novelle des Tierhaltegesetztes eingebracht, am 26. März wird sie dem Landtag vor-gelegt. Danach hat die Bundesregierung 8 Wochen Zeit, um Stellung zu beziehen. Parallel dazu sind zur Realisierung des verpflichtenden Hundeführscheins auch noch zwei Verordnungen notwendig, die einer internen und externen Begutachtung zu un-terziehen sind. Es ist dies zum einen die Verordnung über nähere Bestimmungen zum verpflichtenden Hundeführschein, zum anderen jene Verordnung, in der die hundeführscheinpflichtigen Hunde festgelegt werden.
„Wenn alles fristgerecht abläuft, kann der verpflichtende Hundeführschein für Kampf-hunde mit Anfang Juli in Kraft treten“, so Sima.
Liste der betroffenen Hunde jederzeit erweiterbar
Beim Hundeführschein müssen HundehalterInnen beweisen, dass sie ihren Hund auch in schwierigen Situationen im Griff haben. Der freiwillige Hundeführschein 2006 war der erste Schritt, um das Miteinander von Mensch und Hund in der Großstadt zu verbessern. Nun wurde von ExpertInnen eine Liste von Hunden ausgearbeitet, für die der Hundeführschein künftig verpflichtend sein wird. Zum einen wurde die
große Bisskraft dieser Hunde und die Bisshäufigkeit herangezogen. Zum anderen sind dies unter anderem auch jene Hunde, über die es bei der Tierschutzombudsstel-le häufig Beschwerden gibt und die nach Unfällen verstärkt als auffällige und aggres-sive Hunde in den Tierheimen landen.
Die nun vorliegende Liste der betroffenen Hunde ist jederzeit erweiterbar. Mit heuti-gem Stand betrifft es: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Ter-rier, Mastino Napoletano, Mastin Español, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pitbullterrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff). Der Führschein gilt auch für Mischlinge.
„Diese Hunde machen insgesamt knapp fünf Prozent aller in Wien gehaltenen Hunde aus. Diese nicht einmal fünf Prozent sind allerdings für fast 25 Prozent aller Hunde-bisse verantwortlich“, so Sima. Zusätzlich führen Bisse dieser Hunde meist zu ver-gleichsweise schwerwiegenderen Verletzungen.
Verpflichtender Hundeführschein innerhalb von 3 Monaten
Der Hundeführschein ist innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Haltung zu ab-solvieren. Dabei ist zu beachten, dass das Mindestalter des Hundes zum Zeitpunkt der Prüfung sechs Monate betragen muss. HundehalterInnen, die bereits jetzt einen „Kampfhund“ besitzen, müssen den Hundeführschein innerhalb eines Jahres ab In-krafttreten des neuen Gesetzes absolvieren. Die Prüfung wird im Auftrag der MA 60 durch von der Tierschutzombudsstelle speziell ausgebildete PrüferInnen abgehalten. Zur Prüfung ist eine Haftpflichtversicherungspolizze, eine Anmeldebestätigung sowie die Chipp-Nummer (alle Hunde in Österreich müssen seit 1.1.2010 gechippt sein) für den Hund mitzubringen.
Mindestalter des Hundebesitzers für die Prüfung ist 16 Jahre, er darf auch keine ein-schlägigen Vorstrafen haben.
Mehr Möglichkeiten für die Polizei – Sofortabnahme in Gefahrensituationen
Die Pläne zum verpflichtenden Hundeführschein enthalten auch verbesserte Mög-lichkeiten der Polizei zum Einschreiten und verschärfte Strafbestimmungen. Durch das in Zukunft verpflichtende Mitführen des Hundeführscheins ist es für die Polizei wesentlich einfacher festzustellen, ob der sichere Umgang mit dem Hund gewährleis-tet ist.
Wird ein Hundehalter nach Inkrafttreten der neuen Reglung mit einem Kampfhund ohne Hundeführschein aufgegriffen, kann eine relativ hohe Verwaltungsstrafe ausge-sprochen werden und die behördliche Aufforderung erteilt werden, den Hundeführ-schein binnen drei Monaten nachzubringen.
Bei HundehalterInnen ohne Hundeführschein in Gefahrensituationen kann der Hund auf Veranlassung der Polizei – neben der Verhängung von sehr hohen Verwaltungs-strafen – sofort und dauerhaft abgenommen werden.
So funktioniert der Hundeführschein: Theorie und Praxis
Grundlage für den verpflichtenden Hundeführschein ist der freiwillige, den bislang 3.000 Wienerinnen und Wiener absolviert haben. Beim Hundeführschein muss der Hundehalter zeigen, dass er mit dem Hund richtig umgehen kann. Großstadttauglich-keit und Sozialverträglichkeit von Hunden soll gefördert werden. Der Hundeführ-schein besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil. Der theoretische Teil trägt dazu bei, das Wissen über Hundehaltung, Hundeausbildung, Verhalten des Hundes, Gesundheit und gesetzliche Verpflichtungen zu erweitern und zu festigen. Die Prüfung umfasst 150 mögliche Fragen. Aus diesen 150 möglichen Fragen wer-den mindestens 30 gestellt, 24 müssen richtig beantwortet werden. Im Anschluss an den theoretischen Teil folgt der praktische, wo getestet wird, ob die/der Hundehal-ter/in und der Hund in der Lage sind, sich in alltäglichen Situationen richtig und rück-sichtsvoll in Bezug auf andere Menschen zu verhalten. Für den verpflichtenden Hun-deführschein für „Kampfhunde“ wird nun der Praxisteil erweitert. So werden mögliche kritische Situationen wie z.B. die Begegnung mit anderen Hunden bzw. „Kampfhun-den“ trainiert.
„Mit dem verpflichtenden Hundeführschein für „Kampfhunde“ kommen wir dem Wunsch vieler Wienerinnen und Wiener entgegen, die Debatten der letzten Wochen und das überwältigende Votum bei der Volksbefragung haben dies deutlich gezeigt. Es geht uns nicht um eine Diskriminierung, wir wollen, dass Kampfhundebesitzer ihre Hunde in Griff haben. Gerade diese Hunde machen oft Angst, von ihnen verursachte Verletzungen sind leider oft schwerwiegend und es ist wohl für alle ein beruhigendes Gefühl, zu wissen, dass ein Kampfhundebesitzer künftig eine gewisse Zusatzausbil-dung mit seinem Hund hat“, so Sima abschließend.
Rückfragehinweis:
Mag.a Anita Voraberger
Mediensprecherin
Umweltstadträtin Mag.a Ulli Sima
Tel.: +43 1 4000 81353
Mobil: +43 664 16 58 655
E-Mail: anita.voraberger ( a t ) wien.gv.at
www.natuerlich.wien.at
































